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TRIATHLON GROUP STIFTUNG

SPENDEN

Jeder Euro zählt, helfen Sie mit. 
Dabei gibt es unterschiedliche Wege der Zuwendung.

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Spende

Diese wird unmittelbar für Stiftungsprojekte verwendet und schafft damit eine einmalige Unterstützung. 

Bis zu 20% des Gesamtbetrags der Einkünfte sind als Sonderausgaben jährlich abzugsfähig. 

Für Einzelspenden bis 300 EUR reicht ein vereinfachter Nachweis z.B. über den Kontoauszug.

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Zuwendung zur Erhöhung des Stiftungsvermögens

Ihre Zuwendung ab 500,00 € erhöht ohne anderweitige Festlegung zu 80% das dauerhaft zu erhaltende Stiftungsvermögen. Aus den Erträgen der Vermögensanlage des Grundstockvermögens werden die Stiftungszwecke dauerhaft verfolgt. Der oben beschriebene Sonderausgabenabzug für Spenden steht Ihnen auch bei Zuwendungen in das dauerhaft zu erhaltende Stiftungsvermögen offen. Zusätzlich können Sie weitere Beträge in Höhe von bis zu 1 Mio. Euro (bei gemeinsam veranlagten Ehegatten/ Lebenspartnern bis zu 2 Mio. Euro) im Rahmen des Sonderausgabenabzugs für Zuwendungen in das dauerhaft zu erhaltende Stiftungsvermögen geltend machen. Dieser Betrag kann auf Antrag steuerlich auf bis zu 10 Jahren verteilt werden.

Letztwillige Verfügung: Sie können Ihre Zuwendung an die Triathlon Group Stiftung in einer letztwilligen Verfügung (Testament/Erbvertrag) festlegen. Hierfür wird empfohlen, einen juristischen Berater hinzuzuziehen. Die Zuwendung an die Stiftung ist vollständig von der Erbschaftssteuer befreit.

Zuwendung durch Erben: Die Einbringung von Vermögen innerhalb von 24 Monaten nach dem Todesfall kann unter bestimmten Voraussetzungen zum rückwirkenden Erlöschen der angefallenen Erbschaftsteuer führen.

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Sie haben Fragen oder möchten uns unterstützen? Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

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